Bezirkspokalendrunde West Nachwuchs
HTTV / Bezirk West

23.03.2019 bis 23.03.2019

Saison: 2018/19
Ranglistenbezug: 11.02.2019

Turnierart: weiterführendes Turnier

Gesamtfassung des Turnierantrags (pdf)
Kurzfassung des Turnierantrags (pdf)

Konkurrenzen
  Q-TTR offen für Termin TTR Teilnehmer Ergebnisse
Männliche Jugend Mannschaft Bezirksoberliga Bezirk West
Sa. 23.03. 10:00 Uhr ja 4 freie Plätze -
Schüler A Mannschaft Bezirksoberliga Bezirk West
Sa. 23.03. 10:00 Uhr ja 4 freie Plätze -
Schüler B Mannschaft Kreisliga Bezirk West
Sa. 23.03. 10:00 Uhr ja 2 freie Plätze -
Schülerinnen B Mannschaft Kreisliga Bezirk West
Sa. 23.03. 10:00 Uhr ja 2 freie Plätze -
Schüler C Mannschaft Kreisliga Bezirk West
Sa. 23.03. 11:45 Uhr ja 2 freie Plätze -
Schülerinnen A Mannschaft Kreisliga Bezirk West
Sa. 23.03. 11:45 Uhr ja 4 freie Plätze -
Schüler A Mannschaft Kreisliga Bezirk West
Sa. 23.03. 13:30 Uhr ja 4 freie Plätze -
Männliche Jugend Mannschaft Kreisliga Bezirk West
Sa. 23.03. 13:30 Uhr ja 4 freie Plätze -
Weibliche Jugend Mannschaft Kreisliga Bezirk West
Sa. 23.03. 13:30 Uhr ja 2 freie Plätze -

Austragungsorte

  • Gesamtschule am Gluckenstein
    Gluckensteinweg 99, Zufahrt über Stedter Weg
    61350 Bad Homburg

Spielbetrieb

  • Mannschaftskonkurrenzen
  • Mannschaftsgröße: 3

Material

  • diverse
  • grün
  • JOOLA Flash 40+***
  • Plastik weiß

Informationen zur Meldung

  • Meldeschluss: 23.03.2019 09:15 / Meldeschluss in der Halle jeweils 45 Minuten vor Beginn der jeweiligen Konkurrenz - Es besteht für alle qualifizierten Mannschaften Teilnahmepflicht.
  • keine Nachmeldung möglich
  • Mögliche Meldungsarten:
  • Kontakt für Meldung

    -

Weitere Bemerkungen & Sonstiges

  • Die Teilnahme an der eigenen Siegerehrung ist für alle an den Endspielen teilnehmenden Spieler in den Mannschaftstrikots ist verpflichtend.Die Teilnahme an der eigenen Siegerehrungen ist für alle an den Endspielen teilnehmenden Spielern in einheitlicher Mannschaftskleidung verpflichtend. Die Nichtteilnahme wird mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von € 30,- gem. STO 2.3.1.1 geahndet.